Vogelgrippe in Zeuthen: Tote infizierte Möwe gefunden

21 Tage Stallpflicht und Verkaufsverbot für Zuchtgeflügel im Sperrgebiet verordnet – auch Eichwalde, Königs Wusterhausen und Wildau von Restriktionen betroffen

Vogelgrippefund in Zeuthen.

Vergangene Woche wurde erstmalig ein toter Wildvogel in Zeuthen aufgelesen und von Bürgern der Gemeinde gemeldet. Das Veterinäramt des Landkreises untersuchte das Tier und bestätigte die Infektion mit dem für Geflügel hoch ansteckenden Virus. Ein Sperr- und Beobachtungsgebiet, das auch Teile von Eichwalde, Königs Wusterhausen und Wildau mit umfasst, wurde für 21 Tage ausgewiesen, entsprechende Schilder aufgestellt. Züchter können sich im Internet auf der Gemeinde- und Landkreisseite dazu näher informieren. Sie sind laut der aktuell erlassenen Tierseuchenallgemeinverfügung dazu angehalten, Geflügel im Stall zu halten, nicht zu verkaufen und Hygienevorkehrungen zu treffen. Obwohl 2017 deutlich mehr Tiere an dem Virus erkrankt sind als noch bei der letzten großen Viruswelle 2006/2007, besteht dieses Mal keine Ansteckungsgefahr für den Menschen. Aktuell für 2017 gemeldet wurden 900 Funde bundesweit, davon 33 in Brandenburg und drei Fälle im Landkreis Dahme-Spreewald. Im Kreis betroffen waren eine Pute im Haustierbestand, ein Schwan in Alt Zauche und der Wildvogel in Zeuthen.

Wir haben die Information vom Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald bekommen, dass in Zeuthen ein Sperrgebiet eingerichtet wurde“, sagte Zeuthens Bürgermeisterin Beate Burgschweiger (SPD). Zudem gebe es in den Nachbarkommunen ebenfalls für die nächsten 21 Tage ein so genanntes Beobachtungsgebiet. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter, gerade jene in Zeuthen, seien alarmiert. Burgschweiger sagte: „Wenn wir Informationen von Bürgern bekommen, dass kranke oder tote Tiere gefunden werden, sind wir mit dem Veterinäramt des Landkreises schnell vor Ort, um diese abzuholen und untersuchen zu lassen.“ Geflügelzüchter seien aufgefordert, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten. Weitere Fälle seien bislang nicht bekannt. Über neue Funde würde sofort informiert.

Das Fundtier in Zeuthen war eine mit dem Vogelgrippe-Virus infizierte Möwe“, sagte Amtstierärztin Jana Guth. Sie hatte den Wildvogel untersucht und die Ausweisung des Sperrgebiets in Zeuthen von einem Kilometer Radius um den Fundort herum veranlasst. An das Sperrgebiet schließt sich ein Beobachtungsgebiet mit insgesamt rund drei Kilometer Radius an. Guth sagte: „Für Sperr- und Beobachtungsgebiete gelten Stallpflicht und Handelsbeschränkungen, was den Verkauf von Eiern betrifft, ebenso den Zu- und Verkauf von Tieren sowie die Einfuhr von Futter und die Ausfuhr von Dünger.“ Der größte Unterschied zwischen beiden Gebieten bei einer Wildvogelgeflügelpest sei, dass im Sperrbezirk gar nichts zu oder verkauft, rein- oder rausgelassen werden darf, hingegen solche Geschäfte im Beobachtungsgebiet mit Ausnahmegenehmigung des Veterinäramts möglich sind.

Im Nutztierbestand haben wir einen deutlich größeren Befall als noch vor zehn Jahren. Es ist ein derartiges Ausmaß, dass ein Krisenstab vom Landrat eingerichtet wurde. Der Wildvogel ist damit eine Gefahr für jeden Geflügelbestand, egal ob klein oder groß“, sagte Guth. Gerade Puten und Enten seien verstärkt betroffen. Der gegenwärtige Virustyp sei hoch mutagen und habe eine große Aggressivität. „Oft reichen Kleinigkeiten, um sich anzustecken. Denn obwohl die Zuchttiere scheinbar hermetisch abgeriegelt sind, haben wir trotzdem Infektionen“, so Guth. Da man nicht wissen könne, wie sich die Geflügelpest künftig entwickelt, rät die Amtstierärztin Züchtern dringend dazu, vorsorglich eine große Voliere zu bauen – eine Art Wintergarten. Damit könnten im Falle einer erneuten Stallpflicht Stressreaktionen der länger eingesperrten Zuchttiere vermieden werden. „Sie brauchen ihren Freiraum zum Scharren und das Tageslicht. Ansonsten haben wir innerhalb kürzester Zeit tierschutzrechtliche Probleme“, sagte Guth. Ferner empfiehlt sie stalltypische Bekleidung, das Wechseln des Schuhwerks vor Betreten des Stalls, sowie Hunde und Katzen nicht frei auf dem Hof herumlaufen zu lassen.

Von Oliver Becker – MAZ Online

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